Wem dient die Wissenschaft? Zivilklausel, Dual Use und demokratische Verantwortung
Friederike Heinzel, Anne Rohstock
Eine Zivilklausel legt fest, dass Forschung und Lehre ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken dienen sollen. Sie soll verhindern, dass wissenschaftliche Arbeit für militärische Zwecke oder zur Entwicklung von Waffen genutzt wird.
Befürworter*innen sehen Zivilklauseln als Ausdruck wissenschaftlicher Verantwortung und Friedensorientierung. Kritiker*innen halten dagegen, dass sie die Freiheit der Wissenschaft einschränken und dass es schwierig sein könne, die Grenze zwischen ziviler und militärischer Nutzung eindeutig zu ziehen.
Die Universität Kassel hat seit dem WiSe 2012/13 eine Zivilklausel und reihte sich damit in einen Kreis von sieben anderen Universitäten ein, die bereits zuvor eine Zivilklausel verabschiedet hatten (die FU Berlin, die Universität Bremen, die TU Dortmund sowie die Universitäten Göttingen, Oldenburg und Tübingen). In Hessen haben neben der Universität Kassel auch die Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim eine Zivilklausel.
Zivilklauseln stehen derzeit vor allem deshalb wieder zur Debatte, weil sich die sicherheitspolitische Lage in Europa seit 2022 deutlich verändert hat und weil sich viele Technologien sowohl zivil als auch militärisch nutzen lassen. Auch an der Universität Kassel wird derzeit intensiv über eine Änderung der seit 2013 bestehenden Zivilklausel diskutiert. Eine Neufassung soll insbesondere den Umgang mit Dual-Use-Forschung neu regeln. Für die Debatte ist die Frage zentral, wie sich wissenschaftliche Freiheit mit ethischer Verantwortung verbinden lässt und wie man mit Forschung umgeht, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen haben kann.
Was hat das mit Demokratie zu tun?
Es gibt mindestens drei Sichtweisen, die in der Debatte gegeneinander abgewogen werden müssen.
Demokratie ist zu schützen: Hochschulen sollten auch verteidigungsrelevante Forschung ermöglichen, damit sich demokratische Staaten gegen Bedrohungen schützen können.
Frieden muss gefördert werden: Hochschulen sollten ausschließlich ziviler und friedlicher Forschung dienen und sich nicht an militärischer Entwicklung beteiligen.
Wissenschaftsfreiheit ist zu wahren: Forschende sollen möglichst frei entscheiden können, woran sie arbeiten; Zivilklauseln dürfen diese Freiheit nicht unverhältnismäßig einschränken.
Der dreistündige Slot während der Demokratietage 2026 verbindet einen wissenschaftlichen Vortrag mit einer ausführlichen gemeinsamen Diskussion. Zu Beginn führen wir kurz in die Geschichte der Zivilklausel an der Universität Kassel und die aktuelle Kontroverse um ihre Neufassung ein. Im Zentrum steht anschließend der Vortrag einer eingeladenen Wissenschaftler*in, die die Debatte um Zivilklauseln und Dual-Use-Forschung aus einer wissenschafts-, technik- und gesellschaftspolitischen Perspektive einordnet. Dabei soll insbesondere zur Diskussion stehen, wie sich unter den Bedingungen gegenwärtiger technologischer Entwicklungen zivile und militärische Nutzung überhaupt voneinander unterscheiden lassen und wie sich Wissenschaftsfreiheit, gesellschaftliche Verantwortung, Friedensorientierung und der Schutz demokratischer Gesellschaften zueinander verhalten.
Im Anschluss diskutieren wir die im Vortrag aufgeworfenen Fragen mit den Teilnehmenden und beziehen sie auf die aktuelle Situation an der Universität Kassel. Dabei interessiert uns nicht nur, welche Position zur Zivilklausel jeweils überzeugt, sondern auch, wer über die Grenzen verantwortbarer Forschung entscheiden soll, nach welchen Kriterien solche Entscheidungen getroffen werden können und wie sich diese Aushandlungsprozesse an einer Universität demokratisch gestalten lassen.
